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Coronavirus: Praktische Informationen, Tipps und Hinweise für Unternehmerinnen und Unternehmer

Die drastischen Einschnitte, die die staatlichen Vorkehrungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus mit sich bringen, stellen die meisten Betriebe vor Herausforderungen ungekannten Ausmaßes. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler und Selbständige kann die schnelle staatliche Hilfe ein wichtiger Baustein zur Bestandssicherung sein. Im Folgenden finden Sie praktische Hinweise und Links zu den zuständigen Behörden und Informationsportalen.

Im Vordergrund der unternehmerischen Überlegungen stehen jetzt Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität bzw. der Einnahmen während der Krise und zur kurzfristigen Senkung der Kosten bzw. der Ausgaben. Jede Unternehmerin, jeder Unternehmer sollte die kompetenten Ansprechpartner ihres bzw. seines Netzwerkes nutzen. Als erste Ansprechpartner können dazu dienen:

  • Möglicherweise vorübergehende Absprachen mit dem Vermieter treffen.
  • Den Steuerberater bzgl. Maßnahmen der Finanzämter befragen.
  • Ihr zuständiges Finanzamt kann Auskunft über Zahlungsaufschub und mögliche Stundungen geben.
  • Kontakt zur Hausbank aufnehmen, um Zwischenfinanzierungsmöglichkeiten auszuloten und Informationen über staatliche Zuschüsse zu erhalten.
  • Bei Ihrem Arbeitsamt arbeitsrechtliche Maßnahmen und Förderungen abfragen.
  • Die Informationsangebote der regionalen IHK nutzen.

Auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene gibt es eine Reihe informativer Ressourcen, die wir für Sie im Folgenden zusammengestellt haben.

Mittelstands- und Wirtschaftsunion

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 

Investitionsbank Berlin 

Industrie- und Handelskammer Berlin 

 

Überblick über Maßnahmen

Rettungspaket des Bundes vom 25.03.2020

 

Der Deutsche Bundestag hat heute ein umfangreiches Rettungspaket für Unternehmen und für den Schutz der Menschen in der Coronakrise auf den Weg gebracht. Das Paket umfasst unter anderem Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Selbständige. Klinken und Praxen werden gestärkt, der Zugang zum Kurzarbeitergeld wird vereinfacht. Großen Unternehmen hilft der Bund mit einem Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

Viele der nachfolgende Informationen sind der Webseite der MIT Mittelstands- und Wirtschaftsunion entnommen.

 

Grundsicherung für Selbständige 

Selbständige, vor allem Kleinstunternehmer und sogenannte Solo-Selbstständige, sollen die Grundsicherung in einem vereinfachten Verfahren schnell und unbürokratisch erhalten. Dazu werden unter anderem die Vermögensprüfungen ausgesetzt und die tatsächlichen Aufwendungen für die Miete als angemessen anerkannt. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2020. Bei Bedarf können sie bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.

 

Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld

Rückwirkend zum 1. März 2020 treten Neuregelungen für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld in Kraft. Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Die Sozialversicherungsbeiträge soll die Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstatten. Arbeitnehmer dürfen den Teil des bisherigen Nettolohns, der dann entfällt, anrechnungsfrei hinzuverdienen, egal ob als reguläre Beschäftigung oder Minijob.

 

KfW-Sonderprogramm 2020

In dieser Woche ist das KfW-Sonderprogramm 2020 gestartet. Es unterstützt Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Kleine, mittelständische und auch große Unternehmen können ab sofort über ihre Hausbank Anträge stellen. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung bei Krediten bis zu 3 Millionen Euro sollen Betriebe entlasten. Die Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich, die Mittel sind unbegrenzt.

 

Sozialversicherungsbeiträge können auf Antrag ausgesetzt werden

Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag können die Beiträge bis Mai gestundet werden, teilten die Sozialversicherungsträger mit. Ausnahmsweise werden dafür keine Zinsen fällig. Voraussetzung ist, dass andere Hilfsmaßnahmen vorab beantragt wurden.

 

Gewerbesteuerliche Maßnahmen

Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG) Folgendes: Nach § 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG kann auch das Finanzamt bei Kenntnis veränderter Verhältnisse hinsichtlich des Gewerbeertrags für den laufenden Erhebungszeitraum die Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen veranlassen. Vor diesem Hintergrund können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung des  Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen stellen.

 

Soforthilfe für Selbständige und kleine Betriebe je nach Ländern

Einmalig werden für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Soforthilfe ergänzt die Programme der Länder. Die Anträge sollen deswegen aus einer Hand in den Bundesländern bearbeitet werden. Die Soforthilfe sieht folgende Zuschüsse vor:

  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9.000 Euro für 3 Monate.
  • Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro für 3 Monate.
  • Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Die Ansprechpartner in den jeweiligen Bundesländern finden Sie im Folgenden:

Baden-Württemberg

Bayern 

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz 

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

 

 

 

 

 

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